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LASS UNS GEMEINSAM DIE LEBENSQUALITÄT DEINES PFERDES STEIGERN!
Hinweise
Der Rechnungsbetrag wird jeweils am Ende der Behandlung in bar fällig.
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Bei Terminen die nicht 24h im voraus abgesagt werden, behalte ich mir vor 50% der Behandlungskosten in Rechnung zu stellen.
Auf Grund der Kleinunternehmerregelung gem. § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer erhoben und ausgewiesen.
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